Buch
II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 2, 2. Teil: Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung
Zusammenfassung
Unmittelbar nach Verabschiedung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wurde mit Vorbereitungsarbeiten für eine - von Bismarck im Reichstag zugesagte - Ausdehnung der Unfallversicherung auf weitere Arbeiterkreise begonnen. Diese “Ausdehnungsgesetzgebung” vervielfachte den Kreis der in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogenen Personen. Insbesondere in Bezug auf die Land- und Forstwirtschaft gestalteten sich die Gesetzgebungsarbeiten jedoch recht schwierig.Der Band dokumentiert außerdem den Aufbau bzw. die frühe Tätigkeit des neu geschaffenen Reichsversicherungsamts und die Anfänge der Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrecht.
Weitere Schwerpunkte sind die Entstehungsgeschichte einzelner Berufsgenossenschaften bzw. des "Verbands der Deutschen Berufsgenossenschaften" und der Beginn berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsmaßnahmen. Schließlich werden frühe Probleme des dualen Aufsichtssystems von staatlicher Gewerbeaufsicht und berufsgenossenschaftlicher Betriebsüberwachung dokumentiert.
Weitere Schwerpunkte sind die Entstehungsgeschichte einzelner Berufsgenossenschaften bzw. des "Verbands der Deutschen Berufsgenossenschaften" und der Beginn berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsmaßnahmen. Schließlich werden frühe Probleme des dualen Aufsichtssystems von staatlicher Gewerbeaufsicht und berufsgenossenschaftlicher Betriebsüberwachung dokumentiert.
Zitierform
Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung (1881-1890), 2. Band, 2. Teil: Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2001.Sammlung(en)
Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 (Institut für Sozialwesen)Zitieren
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